Verhaltenskodex / Code of Conduct

United Nations Global Compact

Verhaltenskodex der Riess Business Group GmbH

Die Riess Business Group GmbH handelt integer und verhält sich ethisch korrekt gegenüber allen ihren Anspruchsgruppen. Dies entspricht unserer nachhaltigen Unternehmensphilosophie, unserer Mission und Grundhaltung. Wir halten unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner an, uns bei der Umsetzung unseres Verhaltenskodex zu unterstützen. Nur gemeinsam können wir die Ziele erreichen.

Die Riess Business Group GmbH ist deshalb bestrebt, nur mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, deren Wertvorstellungen und Verhaltensweisen mit jenen der Riess Business Group GmbH im Einklang sind.

Sämtliche Mitarbeiter und Geschäftspartner der Riess Business Group GmbH sind gehalten, die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregeln einzuhalten und die geeigneten Massnahmen umzusetzen. Die Verhaltensregeln stehen in Übereinstimmung mit den zehn Grundregeln des Code of Conduct der Vereinten Nationen, http://www.unglobalcompact.org.

Für Ihre Unterstützung und Mitwirkung dankt Ihnen die Riess Business Group GmbH bestens. Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen ihr Ansprechpartner bei der Riess Business Group GmbH jederzeit zur Verfügung.

  1. Einhaltung von Gesetzen

Alle gültigen und relevanten Gesetze und Verordnungen, insbesondere auch Kartell und Wettbewerbsgesetze, Geldwäschereigesetze, Gesetze bezüglich Geschäftsgebaren, Produktqualität, Umweltstandards, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, sowie das gesamte Arbeitsrecht sind einzuhalten.

  1. Vertrauliche/urheberrechtlich geschützte Informationen

Geschäftspartner respektieren das geistige Eigentum, Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche, urheberrechtlich oder anderweitig geschützte oder schutzwürdige Informationen der Riess Business Group GmbH und dürfen diese Informationen weder selber nutzen noch an Dritte weitergeben. Sämtliche geschäftlichen Daten und/oder Informationen müssen von den Geschäftspartnern stets vertraulich behandelt und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Riess Business Group GmbH an Dritte weitergegeben werden.

  1. Ethisch korrekter Umgang

Der ehrliche Umgang unter Geschäftspartnern ist essentiell für eine solide und langjährige Geschäftsbeziehung. Die Riess Business Group GmbH wählt ihre Geschäftspartner unter fairen Bedingungen aus. Entscheidungen beruhen auf objektiven Gesichtspunkten wie Preis, Qualität, Serviceleistungen, Zuverlässigkeit und Integrität des Geschäftspartners. Die Entgegennahme bzw. das Angebot von Schmier- oder Bestechungsgeldern ist untersagt.

  1. Geschenke

Den Mitarbeitern der Riess Business Group GmbH ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Geschenke, Zuwendungen und sonstige Leistungen, welche geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können oder den Anschein einer solchen Beeinflussung erwecken, zu vergeben oder anzunehmen. Wir ersuchen daher unsere Geschäftspartner von Geschenken und unangemessenen Leistungen an Mitarbeitende der Riess Business Group GmbH bzw. an Personen in deren persönlichem Umfeld abzusehen. Gegen Geschenke mit einem geringfügigen Wert und einmal pro Kalenderjahr ist nichts einzuwenden.

  1. Arbeitspraktiken

Die Riess Business Group GmbH lehnt die Nutzung von illegaler Kinderarbeit, die Ausbeutung von Kindern, Jugendlichen und alle weiteren Formen missbräuchlicher oder ausbeuterischer Arbeitspraktiken ab. Es werden keine Geschäftsbeziehungen zu Geschäftspartnern unterhalten, sofern bekannt ist, dass diese oder deren Geschäftspartner ihre Mitarbeitenden unter gesetzlich unzulässigen, missbräuchlichen oder ausbeuterischen Arbeitsbedingungen arbeiten lassen.

  1. Allgemeine Menschenrechte

Die Riess Business Group GmbH respektiert die internationalen Menschenrechte gemäss den internationalen Menschenrechtsverträgen der UNO und des Europarats. In diesem Sinne ist die Riess Business Group GmbH nur an der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern interessiert, welche die folgenden Grundsätze ebenfalls einhalten:

  • Gleichbehandlung von Mann und Frau

  • Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden.

  • Lohn- bzw. Gehaltszahlungen, welche es den Mitarbeitenden ermöglichen, zumindest ihre Grundbedürfnisse zu decken.

  • Arbeitszeiten und Vergütungen von Überstunden nach örtlichem Recht und Gesetz.

  • Achtung der gesetzlichen Koalitionsfreiheit von Mitarbeitenden.

  1. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Geschäftspartner der Riess Business Group GmbH sind aufgefordert, alle Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmassnahmen für ihre Mitarbeitenden zu implementieren und unterhalten, welche mindestens den anwendbaren Gesetzesbestimmungen entsprechen. Mitarbeiter von Geschäftspartnern, welche sich in Einrichtungen der Riess Business Group GmbH aufhalten, müssen sich an die Gesundheits- und Sicherheitsnormen der Riess Business Group GmbH halten.

  1. Umwelt- und Sicherheitsfragen

Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung müssen mindestens den anwendbaren Gesetzesbestimmungen entsprechen.

  1. Managementsysteme

Jeder Geschäftspartner der Riess Business Group GmbH soll eine Politik der sozialen Verantwortung pflegen. In sämtlichen Geschäftsbereichen herrscht eine Antibestechungs- und Antikorruptionspolitik. Der Geschäftspartner ist verantwortlich für die korrekte Umsetzung und fortwährende Verbesserung der Umsetzung dieses Verhaltenskodex. Er ergreift Korrekturmassnahmen, überprüft regelmässig die Einhaltung des Verhaltenskodex sowie die jeweils gültigen Gesetzesvorschriften und ist ebenfalls verantwortlich dafür, dass alle Arbeitnehmer über die Anforderungen des Verhaltenskodex informiert sind.

  1. Qualitätsanforderungen

Die Riess Business Group GmbH erwartet, dass die mit den Geschäftspartnern gemeinsam erarbeiteten Qualitätsvereinbarungen und Qualitätsstandards jederzeit eingehalten werden.


Link: https://www.unglobalcompact.org/